Sie müssen nicht unbedingt Ihre sämtlichen Betriebsanlagen kaufen. Sie können Sie auch mieten. Man nennt dieses Verfahren Leasing. Diese Art der Anlagenfinanzierung kann für Sie unter Umständen dann vorteilhaft sein, wenn
Eigenkapital knapp ist,
der Anlagegegenstand nur für eine bestimmte Zeit benötigt wird,
die Gefahr des schnellen technischen Veralterns besteht oder
der Anlagegegenstand erst auf seine Eignung geprüft werden soll.
Leasing ist dabei mehr als bloßes Mieten eines bestimmten Wirtschaftsgutes. Je nach Art eines Leasingvertrages können Sie
das Wirtschaftsgut zu einem vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben und durch ein neues ersetzen oder
nach Eintreten des vereinbarten Zeitpunkts das Wirtschaftsgut nach Ablauf des Leasingvertrages auch erwerben oder von einem Dritten erwerben lassen. Beides würde durch eine Kaufoption gewährleistet. Falls sich bei einer Veräußerung an einen Dritten ein Mehrerlös gegenüber dem vertraglich festgelegten Restwert ergäbe, könnten Sie hieran beteiligt werden.
Leasing ist freilich kein Allheilmittel und kein Patentrezept. An Ihre Kreditwürdigkeit als Leasingnehmer werden ähnlich Bedingungen wie bei einer klassischen Fremdfinanzierung gestellt. Leasing macht vor allem dann Sinn, wenn
es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die einem schnellen technologischem Wandel unterliegen wie EDV oder Multimedia,
Eigenkapital für andere Geschäftszwecke geschont werden soll und
von vorneherein schon erhebliche Gewinne zu erwarten sind.
Dann können die als Betriebsausgaben voll abzugsfähigen Leasingraten zu höheren Einsparungen an Einkommenssteuer als Zinsen von normalen Finanzierungsdarlehen führen.
Informationsdefizite sind immerhin die zweithäufigste Ursache für Pleiten!