Übersicht über die GmbH/UG

Die Wahl der Rechtsform bei Unternehmensgründungen hat weitreichende Konsequenzen und erfordert die Berücksichtigung von individuellen Bedürfnissen und Bedingungen. Obwohl Änderungen möglich sind, sollten die mit der Änderung verbundenen Kosten und Zeitaufwände bedacht werden. Es gibt keine Rechtsform ohne Steuern, Haftung oder Verwaltungsaufwand. Zur Auswahl stehen die so genannten Personalunternehmen oder die Kapitalgesellschaften.

 

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Rechtsgrundlage

  • GmbHG
  • Gesetz zur Modernisierung der GmbH und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)


Besonderheiten

  • keine selbständige Gesellschaftsrechtsform, sondern eine besondere Form der GmbH,
  • Bildung einer gesetzlichen Rücklage zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft i. H. v. 25 % des Gewinns
  • mindestens 1 Gesellschafter
  • Eintragung im Handelsregister


Kapital

  • Stammkapital unter 25.000,- € mindestens 1,- €
  • Abweichend von der GmbH sind die Stammeinlagen in bar und in voller Höhe bei der Gründung der UG (haftungsbeschränkt) zu erbringen
  • Sacheinlagen sind nicht möglich


Firma

  • Sie muss zur Kennzeichnung geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen
  • Auf die Haftungsbeschränkung ist durch geeigneten Zusatz, wie „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“, hinzuweisen.


Gesellschaftsvertrag

  • notariell beurkundeter Vertrag: notwendige Regelungen über Sitz, Firma, Gegenstand, Stammkapital und Stammeinlagen
  • Verwendung eines gesetzlichen Musterprotokolls möglich.
  • Geschäftsführung durch einen oder mehrere von den Gesellschaftern bestellte(n) Geschäftsführer
  • auch Gesellschafter kann Geschäftsführer sein


Haftung

  • Gesellschaft haftet in Höhe des Gesellschaftsvermögens
  • Gesellschafterhaftung nach Erbringung der Stammeinlage ausgeschlossen (Ausnahme: Deliktsrecht)


Vorteile

  • erleichterter Einsteig in die GmbH
  • Flexibilität des Stammkapitals
  • Haftungsbegrenzung
  • Gesellschafter-Geschäftsführer gilt steuerlich als Arbeitnehmer
  • Ein-Mann-UG (haftungsbeschränkt) möglich


Nachteile

  • sofortige Bareinzahlung der Stammeinlagen bei Gründung,
  • Sacheinlagen nicht möglich, geringe Kreditfähigkeit,
  • Gewinnausschüttung nur i. H. v. 75 %,
  • geringes Ansehen im Geschäftsverkehr

 

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